Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltungsbereich
- Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen Bedingungen.
§2 Angebot und Vertragsabschluss
- Bestellungen des Kunden stellen ein verbindliches Angebot dar. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Bestätigung zustande.
- Wir behalten uns vor, Angebote innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen.
- Bei Erstbestellungen behalten wir uns vor, eine vollständige oder teilweise Vorauszahlung zu verlangen.
§3 Unterlagen und Schutzrechte
- Sämtliche von uns bereitgestellten Zeichnungen, Berechnungen, Kalkulationen, Abbildungen oder sonstige Unterlagen bleiben unser Eigentum und unterliegen unseren Urheberrechten sowie gewerblichen Schutzrechten.
- Ohne unsere schriftliche Genehmigung dürfen diese Unterlagen weder Dritten zugänglich gemacht noch für andere Zwecke verwendet werden.
- Kommt kein Vertrag zustande, sind sämtliche Unterlagen unverzüglich an uns zurückzugeben oder zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
- Unsere Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung und zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
- Bei Lieferungen, die mehr als drei Monate nach Vertragsschluss erfolgen, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend gestiegener Material-, Lohn- oder Transportkosten anzupassen.
- Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten.
- Ab einem Netto-Warenwert von 400 € erfolgt die Lieferung frei Haus innerhalb Deutschlands.
- Im Falle des Zahlungsverzugs berechnen wir Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie gegebenenfalls weiteren Verzugsschaden.
§5 Zurückbehaltungsrechte
Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Besteller nur wegen Gegenansprüchen zu, die aus demselben Vertragsverhältnis resultieren und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§6 Lieferzeit und Lieferverzug
- Lieferfristen beginnen erst nach vollständiger Klärung aller technischen Einzelheiten sowie der rechtzeitigen Erfüllung aller Mitwirkungspflichten des Bestellers.
- Kommt es infolge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, zu Lieferverzögerungen, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.
- Bei Verzug haften wir für jede vollendete Woche der Verspätung pauschal mit 1 % des Lieferwertes, maximal jedoch mit 5 %. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§7 Gefahrübergang bei Versendung
- Mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten geht die Gefahr auf den Besteller über.
- Verzögert sich der Versand infolge eines Umstandes, den der Besteller zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Versandbereitschaft auf ihn über.
- Der Besteller ist verpflichtet, die Ware bei Anlieferung sofort auszupacken und auf äußerliche Beschädigungen sowie Transportschäden zu überprüfen. Bei erkennbaren Schäden ist die Annahme zu verweigern oder der Schaden bei Entgegennahme durch den Fahrer schriftlich bestätigen zu lassen. Sichtbare Transportschäden sind uns spätestens innerhalb von 5 Kalendertagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist können wir eine Anerkennung des Schadens nicht mehr gewährleisten.
§8 Eigentumsvorbehalt
- Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum.
- Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verarbeiten oder weiterzuveräußern. Eine Verarbeitung erfolgt stets für uns. Bei Verbindung oder Vermischung mit anderen Sachen erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Sachen.
- Forderungen aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an uns ab.
- Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, auf eigene Kosten gegen Schäden zum Neuwert zu versichern und Wartungsarbeiten rechtzeitig durchführen zu lassen.
§9 Gewährleistung und Mängelrüge
- Für Mängel der gelieferten Ware leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
- Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 5 Kalendertagen nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.
- Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab Gefahrübergang.
- Kein Mangel liegt vor bei unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei natürlichem Verschleiß oder Schäden infolge unsachgemäßer Behandlung, Montage oder Nutzung der Ware.
- Kosten für die Verbringung der mangelhaften Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort tragen wir nicht.
§10 Sonstiges
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz.
- Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der VILOOM GmbH – Stand 2025